Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle an Kunden erbrachten Leistungen von BOWL & CO. (Lausbuben Entertainment GmbH) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
(1) Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur in Bowlingschuhen betreten werden. Bowlingschuhe sind Spezialschuhe – keine handelsüblichen Turnschuhe. Bowlingschuhe (Leihschuhe) können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden.
(2) Das Betreten der Bowlingbahnen ist untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, sodass beim Übertreten Rutschgefahr besteht.
(3) Haftungsausschluss
a) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie, für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird.
b) Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie oder für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
c) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Lausbuben Entertainment GmbH.
d) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Die Bowlingbahnen werden vom Counter vergeben. Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe bestimmter Bahnen.
(5) Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.
(6) Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 5 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahn kann vom Counter weitervermietet werden.
(7) Auf einer Bahn können bis zu 6 Personen spielen. Ein Anspruch auf 2 Bahnen besteht erst bei 7 Bowlingspielenden.
(8) Reservierungen: Alle Veranstaltungs-, Speise- und Bahnreservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, Telefonnummer und evtl. einer E-Mail-Adresse angenommen. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Die Reservierung kann bis maximal zwei Tage vor der gebuchten Uhrzeit storniert oder geändert werden. Dafür muss der Kunde den in der per E-Mail versendeten Reservierungsbestätigung stehenden Link zur Reservierung aufrufen und eine Online-Stornierung durchführen. Bei nicht fristgerechten Stornierungen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, die entstandenen Ausfälle in Rechnung zu stellen.
(9) Buchungsbedingungen für Firmenveranstaltungen:
Unsere Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MwSt. und Personal.
Die Veranstaltung kann bis 20 Tage vor Termin kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Auftrages fällig.
Die Personenzahl kann bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn in einer Größenordnung von 20% reduziert werden. Danach können wir keine kostenfreie Stornierung/Reduzierung mehr vornehmen.
(10) Bahndefekte und auftretende technische Störungen sind dem Counterpersonal umgehend zu melden.
(11) Reparaturbedingte Bahnausfälle von bis zu 15 Minuten pro Reservierung und Bahn führen zu keinem Schadensersatzanspruch.
(12) Ist eine Bahnreparatur im laufenden Betrieb nicht möglich, versucht das Counterpersonal so schnell wie möglich eine Ersatzbahn bereitzustellen. Ist dies nicht möglich, werden nur die vollen Spiele in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
(13) Bei technischen Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (Stromausfälle o.ä.) bestehen keine Schadensersatzansprüche.
(14) Für Ballschäden an mitgebrachten Bällen wird keine Haftung übernommen.
(15) Den Anweisungen des Counter-, Service- bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahn oder zur Verweisung des Hauses.
(16) Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei o.ä. werden zur Anzeige gebracht.
(17) Billardkugeln und Billardqueues sowie Tische sind sachgerecht zu behandeln.
(18) Bowling, Leihschuhe, Billard und Darts werden am jeweiligen Counter bezahlt. Die Abrechnung für gemietete Bowlingbahnen erfolgt komplett. Gastronomische Leistungen werden direkt beim Servicepersonal bezahlt.
(19) Das Servicepersonal ist berechtigt, Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren zu kassieren.
(20) Die gültigen Preise sind den entsprechenden Auslagen zu entnehmen.
(21) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt. Mit der verbindlichen Reservierung oder der Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die BOWL & CO. Geschäftsleitung